Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Betreiber, Geltungsbereich

(1) Herr Sascha Deiters, Heidegrundweg 104-108 in 33689 Bielefeld ist Betreiber der Center of Gravity Boulderhalle, Heidegrundweg 104-108 in 33689 Bielefeld (im Folgenden „Boulderhalle“).

(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Nutzer:innen und Besucher:innen der Boulderhalle.

(3) Das Betreten des Boulderbereiches ist nur Personen erlaubt, die einen Nutzungsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet haben. Bei Minderjährigen ist dieser von ihren Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlicher Vormund) zu unterzeichnen.

§ 2 Nutzungsrecht, Aufsichtspflichten

(1) Die Nutzung der Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle sowie die Teilnahme an den von der Boulderhalle angebotenen Kursen, Kinder-/Jugendgeburtstagen, Gruppenveranstaltungen und Wettkämpfen (im Folgenden „Sessions“) ist kostenpflichtig.

(2) Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen auf der Internetseite einzusehenden Preislisten.

(3) Die Nutzungszeiten entsprechen den an der Kasse bekannt gegebenen Öffnungszeiten. Spätestens 15 Minuten nach Ablauf der Öffnungszeit für den jeweiligen Tag ist der Parkplatz und das Gelände, auf dem sich die Boulderhalle befindet zu verlassen.

(4) Steht die / der Nutzende unter Drogen-, Medikamenten-, oder Alkoholeinfluss besteht ein generelles Nutzungsverbot. Stellt die Boulderhalle Verstöße dagegen fest, kann der / die Nutzende für die zukünftige Nutzung ausgeschlossen werden. Gezahlte Eintrittsentgelte werden in dem Fall nicht erstattet. Im Falle eines Abos ist die Boulderhalle berechtigt, dieses nach festgestellten Verstößen außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und anfallende Schäden gegen den / die Nutzenden geltend zu machen, wovon ggf. ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht kraft schriftlich nachgewiesener Übertragung ausübt, nutzen. Hierbei muss eine 1 zu 1 Betreuung gewährleistet sein, d.h. für jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person vor Ort sein. Diese Aufsichtsperson muss das Kind aus Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der Halle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kunden (z. B. durch Rennen und Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Falle, dass die erwachsene Aufsichtsperson immer in Griffweite bei dem Kind ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Halle bis zu deren Verlassen und schließen sowohl das Bistro als auch das Gelände, auf dem sich die Boulderhalle befindet ein. Kinder unter 6 Jahren dürfen darüber hinaus die Absprungmatten in der Haupthalle nicht betreten und dort somit nicht klettern. Kinder von 3 bis 5 Jahren dürfen nur in der Low Gravity Area klettern und nur dort die Absprunmatten betreten. Kinder unter 3 Jahren dürfen die Absprungmatten im keinem Bereich betreten und somit nicht klettern.

(6) Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nach Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten auch ohne Aufsicht einer erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Person nutzen.

(7) Für Kinder- /Jugendgeburtstage, Schulklassen und Gruppen von Minderjährigen gelten die nachstehenden
Besonderheiten:

Bei Gruppen von Minderjährigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss immer mindestens eine von der Boulderhalle gestellte anweisungsberechtigte Aufsichtsperson („Teamer“) gebucht werden. Bei mehr als 6 minderjährigen Teilnehmern ist ein weiterer Teamer erforderlich. Des Weiteren muss immer ein Betreuerschlüssel von 1 zu 6 selbst gestellt werden.

Bei Gruppen von Minderjährigen ab Vollendung des 14. Lebensjahres gilt ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 6. Es muss jedoch kein Teamer gebucht werden. Das voranstehend zur Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten Ausgeführte gilt entsprechend.
Bei Kinder- und Jugendgeburtstagen ist der / die Teamer:in im Preis enthalten. Die Boulderhalle stellt bei bis zu 6 Kindern eine:n und bei 7-12 Kindern zwei Teamer:innen.

Für Schulkassen gilt: Der Boulderhalle ist eine Lehrkraft als Ansprechpartner:in und verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen. Pro Schulklasse sind maximal 30 Schüler:innen zulässig und 2 Lehrkräfte zu stellen. Abweichend vom Erfordernis einer 1 zu 1 Betreuung ist bei Schulklassen ein Betreuungsschlüssel von 2 Lehrkräften zu 30 Schülern zulässig, soweit schriftliche Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten aller betreuten Kinder vorgelegt werden.

§ 3 Tages- und 11er-Karten sowie Monatsabos

(1) Nutzer:innen der Boulderhalle können vor Ort Tages- und 11er-Karten oder Monatsabos erwerben.

(2) Die Tages- und 11er-Karten sind per EC- oder Kredit-Karte zu bezahlen. Barzahlungen sind nicht möglich. Die Monatsabos sind per
Lastschrift zu zahlen.

(3) Die Tageskarte berechtigt zur Nutzung aller Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle an dem Tag und ab dem
Zeitpunkt ihres Erwerbs. Sie ist nicht übertragbar.

(4) Die 11er-Karte wird im Kassensystem der Boulderhalle gespeichert. Der / die Erwerber:in erhält auf Verlangen sowohl einen Kassenbon als auch eine Stempelkarte. Bei Zweifeln über den Umfang der bereits in Anspruch genommenen Tage sind nicht die Eintragungen in der Stempelkarte, sondern Buchungen im Kassensystem maßgeblich. 11er-Karten haben eine begrenzte Gültigkeit von drei vollen Kalenderjahren ab Kaufdatum. Sie berechtigen den / die Inhaber:in zur Nutzung aller Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle an 11 Tagen der Wahl nach dem jeweiligen Check-in. 11er-Karten sind übertragbar. Dies gilt allerdings nur für Personen, die innerhalb desselben Tarifs gemäß der jeweils gültigen Preislisten bouldern.

(5) Das Monatsabo beginnt zu dem im Abovertrag unter Beginn genannten Datum und hat eine unbefristete Laufzeit. Es ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Mindestlaufzeit beträgt drei volle Kalendermonate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Monatsabo um jeweils einen weiteren vollen Kalendermonat. Eine schriftliche Kündigung des Abonnements hat bis zu vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit zum Monatsende zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich das Monatsabo automatisch wie beschrieben. Eine Einzugsermächtigung erlischt bei fristgerechter Kündigung. Änderungen von Personendaten (Anschrift, Name, Email) oder der Bankverbindung sind der Boulderhalle unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Der im laufenden Monat anteilig fällige Preis wird bei Vertragsabschluss sofort fällig und ist an der Kasse zu zahlen. Die folgenden Raten werden zum Monatsanfang vom Konto des Abonnenten / der Abonnentin abgebucht. Wenn das Konto des Abonnenten / der Abonnentin die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Dadurch verursachte Gebühren gehen zu Lasten des Abonnenten / der Abonnentin . Im Monatsbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% enthalten. Die Boulderhalle ist bei einer Änderung der Mehrwertsteuer oder der Einführung von zusätzlichen Steuern / Abgaben berechtigt, den Beitrag entsprechend anzupassen, ohne dass hieraus ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Abonnenten / der Abonnentin abgeleitet werden kann. Die Boulderhalle ist weiterhin ermächtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn diese 4 Wochen vorher durch Aushang angekündigt wurden. Eine solche Preisanpassung führt zu einem Sonderkündigungsrecht des Abonnenten zum Monatsende ohne Fristeinhaltung, jedoch nur im ersten Monat nach der Preisanpassung.
Monatsabo Ermäßigt / Monatsabo Kind: Sollte der Grund für die Ermäßigung wegfallen (Kind: bis 5 Jahre, Ermäßigt: Schüler:in, Student:in, FSJ:in, Bufdi oder 6-17Jahre), wird der Vertragstyp automatisch angepasst, solange der / die Abonnent:in nicht spätestens im Folgemonat eine erneute Bescheinigung für die Ermäßigung vorlegt.

(6) Die Boulderhalle führt hinsichtlich des Kassensystems täglich Datensicherungen durch.

(7) Für Sessions oder Instandhaltungen können die Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle ganz oder teilweise vom Betreiber gesperrt werden. In diesen Fällen besteht für die Inhaber:in von Monatskarten kein Erstattungsanspruch, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Einschränkung. In diesem Fall verlängert sich die jeweilige Nutzungsdauer entsprechend. Eine wesentliche Einschränkung liegt bei einer vollständigen Sperrung der Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle von mehr als 3 aufeinander folgenden Tagen vor.

§ 4 Kurse, Kinder- und Jugendgeburtstage, Gruppenveranstaltungen

(1) Nutzende der Boulderhalle können außerdem von dieser angebotene Kurse, Kinder- und Jugendgeburtstage und Gruppenveranstaltungen (im Folgenden „Kurse“) buchen.

(2) Ihr Leistungsumfang und Preis ergibt sich aus den einzelnen, unter den Menüpunkten „Preise“ sowie „Gruppen / Kurse“ auf der Homepage der Boulderhalle unter www.center-of-gravity-boulderhalle.de einsehbaren Beschreibungen.

(3) Zur Anmeldung für einen Kurs ist das jeweilige, auf der Homepage der Boulderhalle unter www.center-of-gravity-boulderhalle. de/Anfragen aufrufbare Kontaktformular auszufüllen an die Boulderhalle zurückzusenden. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine zeitlich festgelegte Freizeitbetätigung handelt.

(4) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(5) Der / die Anmelder:in erhält von der Boulderhalle zunächst eine Empfangsbestätigung. Diese stellt keine Annahme des in der Anmeldung liegenden Vertragsangebotes dar. Diese erfolgt vielmehr durch eine gesonderte Anmeldebestätigung.

(6) Die Boulderhalle hat 7 Kalendertage ab Eingang der Anmeldung Zeit, das Vertragsangebot durch Anmeldebestätigung anzunehmen.

(7) Die Kursgebühr wird 7 Kalendertage vor Kursbeginn fällig und ist auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen oder per Paypal zu zahlen.

(8) Der / die Kursteilnehmende kann bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei schriftlich oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Boulderhalle. Bei späteren Rücktritten ist eine Stornogebühr i.H.v. 100 % der Kursgebühr zu entrichten, es sei denn, es ist eine anderweitige Besetzung des frei werdenden Platzes möglich. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Kurses oder erscheint der / die Teilnehmende zu diesem nicht oder kann die nötige Einverständniserklärungen (z. B. bei Kindergeburtstagen) zu Beginn des Kurses nicht vorlegen und deshalb nicht teilnehmen, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.

(9) Findet der Kurs bzw. eine Kursstunde aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit auf Seiten der Boulderhalle nicht statt, so wird der Kurs bzw. die Kursstunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der / die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages oder auf Schadensersatz. Die Dauer des Kurses verlängert sich lediglich um die Ausfalldauer.

§ 5 Nutzungsregeln

Allgemeines

(1) Bouldern (gemeint ist damit Klettern in Absprunghöhe) birgt potentielle Gefahren für Leib und Leben sowohl für den / die Kletternde:n als auch Dritte und wird deswegen den so genannten Risikosportarten zugeordnet. Insbesondere bei Stürzen und Sprüngen auf die Matten besteht erhöhte Verletzungsgefahr. Die bestehenden Risiken können durch die nachfolgend beschriebenen Vorkehrungs- und Sicherungsmaßnahmen minimiert, jedoch nicht ausgeschlossen werden.

(2) Jede/r neue Nutzende muss sich vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle mit den Nutzungsrechten, Aufsichtspflichten, Nutzungsregeln und der Hausordnung vertraut machen.

(3) Der / die Nutzende sollte bei Gesundheit und guter körperlicher Verfassung sein. Hierfür ist er / sie selbst verantwortlich.

(4) Unerfahrenen Nutzenden wird empfohlen, sich durch Probesprünge aus zunächst geringerer Höhe an die maximale Absprunghöhe anzunähern.

(5) Schwangeren wird vom Bouldern generell, Minderjährigen wird von der Nutzung des Trainingsbereiches abgeraten.

(6) Jede/r Nutzende hat beim Bouldern ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit sowie größtmögliche Rücksichtnahme Dritten gegenüber an den Tag zu legen.

(7) Jede/r Nutzenden hat den Anweisungen des Personals der Boulderhalle jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

(8) Das Spielen (von Kindern) im Boulderbereich ist verboten, ebenso das Betreten der Matte durch Kinder, die noch nicht das 6. bzw. das 3. Lebensjahr vollendet haben; siehe §2 (5).

Boulderregeln

(1) Vor dem Bouldern sind Ringe, Halsbänder, Armbänder, Uhren, Kopfhörer, Chalkbags (gemeint sind damit Magnesiabeutel) o. Ä. abzulegen.

(2) Das Ablegen von Gegenständen (z.B. Taschen, Flaschen, Gläser, spitze Gegenstände, Chalkbags usw.) auf der Matte ist verboten.

(3) Es ist verboten, übereinander zu klettern.

(4) Das Überklettern der Kletterwände ist verboten.

(5) Es ist verboten, irgendwelche Gebäudestrukturen wie Sprinklerleitungen, Rohre, Träger o. ä. zu beklettern oder beim Bouldern mitzubenutzen.

(6) Die Matten dürfen nur zum Bouldern und Spotten (gemeint ist damit eine Sicherheitsstellung) betreten werden. Das Sitzen, Liegen, Gehen usw. auf den Matten ist verboten.

(7) Das Beklettern der Wände ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. Das Betreten der Matte mit Straßenschuhen oder barfuß ist verboten.

(8) Bürsten am Stock dürfen in der niedrigen Halle (Low Gravity Area und High Gravity Area) aufgrund der niedrigen Sprinklerleitungen nicht benutzt oder mitgeführt werden.

(9) Das Essen und Trinken auf der Matte oder während des Boulderns selbst ist strengstens untersagt.

(10) Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und / oder Tritten ist verboten. Sollten aufgrund von solchen Maßnahmen andere Nutzende gefährdet werden oder sogar zu Schaden kommen, haben die Verursachenden den solchermaßen verursachten Schaden zu erstatten, die Kosten notwendiger Reparaturmaßnahmen zu erstatten und die Boulderhalle von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten. Beschädigte oder lose Griffe und / oder Tritte sind unverzüglich dem Personal der Boulderhalle zu melden.

(11) Es muss stets damit gerechnet werden, dass sich Griffe und / oder Tritte unter Belastung drehen oder sogar brechen können. Der/die Nutzende hat das Verhalten und die Sicherungsmaßnahmen danach auszurichten.

Verstoß gegen Nutzungsregeln

(1) Bei einem Verstoß gegen vorstehende Nutzungsregeln und / oder Weisungen des Personals der Boulderhalle ist diese dazu berechtigt, den/die Nutzende von einer weiteren Nutzung der Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle und / oder Teilnahme an den von dieser angebotenen Kursen ohne Erstattung des Nutzungsentgeltes vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Hausordnung

(1) Die Innen- sowie Außenanlage der Boulderhalle sowie das Gelände, auf dem sich die Boulderhalle befindet, sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (im Außenbereich auch Zigarettenkippen) sind in die dafür vorgesehen Behälter zu werfen.

(2) Die Mitnahme von Tieren in die Boulderhalle ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist die Außenanlage. Tierkot ist über Tierkotbeutel in Mülleimer zu entsorgen.

(3) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in der Boulderhalle ist gestattet. Für Gruppen und Kindergeburtstage stehen in der Low Gravity Area der Boulderhalle Tische und Bänke zur Verfügung. Im Bistrobereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jedoch nicht gestattet.

(4) Fahrzeuge dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen bzw. an den für sie vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Auf Parkplätzen an der Gebäudewand ist vorwärts einzuparken. Fahrräder, Skateboards o.Ä. dürfen nicht mit in die Boulderhalle genommen werden.

(5) In allen Räumen der Boulderhalle herrscht absolutes Rauchverbot. Gleiches gilt für offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen etc.).

(6) Das Hausrecht wird durch das Personal der Boulderhalle ausgeübt. Seinen Anordnungen ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder die Nutzungsregeln, insbesondere im Falle wiederholter Verstöße, behält sich die Boulderhalle vor, Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.

(8) Es ist Rücksicht auf die Nachbarn der Boulderhalle zu nehmen und der Lärm im Aussenbereich auf ein Minimum zu beschränken. Das Laufenlassen von Motoren ist untersagt.

§ 7 Haftung

(1) Die Teilnahme an den von der Boulderhalle angebotenen Kursen, Kindergeburtstagen, Gruppenveranstaltungen und Sessions sowie die Nutzung der Anlagen / Einrichtungen der Boulderhalle erfolgt auf eigene Gefahr des/der Nutzenden. Die Missachtung der Anordnungen des Personals der Boulderhalle und der in § 5 genannten Nutzungsregeln führt zum Haftungsausschluss der Boulderhalle. Gleiches gilt im Falle des fehlenden Nutzungsrechtes gemäß § 2.

(2) Die Boulderhalle haftet im Übrigen nicht für selbstverschuldete Unfälle sowie für solche, die auf das Verhalten Dritter, einschließlich anderer Nutzenden der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle bzw. Teilnehmenden der Kurse, Kindergeburtstage, Gruppenveranstaltungen und Sessions zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für den Verlust oder die Beschädigung der vom Nutzenden mitgebrachten Gegenstände.

(3) Die Boulderhalle haftet, soweit die Schädigung auf einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht beruht, d.h. auf einer unzulänglichen Beschaffenheit ihrer Räumlichkeiten sowie Anlagen / Einrichtungen sowie auf Grund falscher Beratung ihrer Trainer :innen und Teamer:innen. Sie haftet im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes für Sach-, Vermögens- und Tätigkeitsschäden mit maximal 7,5 Mio. Für Umweltschäden beträgt die Haftungsgrenze 3 Mio.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Boulderhalle, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Boulderhalle. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten der Boulderhalle, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Boulderhalle erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Nutzenden erhält zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die auf der Homepage oder vor Ort einsehbar ist).

(2) Zugang zu den personenbezogenen Daten hat ausschließlich die Boulderhalle und deren Personal.

(3) Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

(4) Die Boulderhalle hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um die Daten der Nutzenden zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Sicherheitsvorkehrungen werden regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung angepasst.

(5) Wenn der / die Nutzende der Boulderhalle seine / ihre Einwilligung in die Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner / ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken (z.B. Newsletter) erteilt hat, kann er / sie diese jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Form oder Frist mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Daneben kann der / die Nutzende – soweit die Boulderhalle die Daten in gesetzlich zulässigem Rahmen für z.B. postalische Marketingmaßnahmen nutzt – dieser Nutzung widersprechen. In beiden Fällen richtet sich der / die Nutzende bitte an: Center of Gravity Boulderhalle, Heidegrundweg 104-108 in 33689 Bielefeld, E-Mail: info@center-of-gravity-boulderhalle.de. Nach dem Widerruf wird die Boulderhalle die Daten des / der Nutzenden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwenden und eine Versendung von weiteren Werbemitteln unterlassen.

(6) Der / die Nutzende kann jederzeit Auskunft über die bei der Boulderhalle gespeicherten Daten verlangen. Sollten diese unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, so wird die Boulderhalle diese gern berichtigen, sperren oder löschen. Die Nutzenden werden gebeten, der Boulderhalle auch mitzuteilen, sobald sich Änderungen bei seinen personenbezogenen Daten ergeben haben. Auskunftswünsche, Fragen, Beschwerden oder Anregungen zum Thema Datenschutz sind per Post an die Center of Gravity Boulderhalle, Heidegrundweg 104-108 in 33689 Bielefeld oder per E-Mail an info@center-of-gravity-boulderhalle.de. zu richten.

§ 9 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Nutzenden und der Boulderhalle gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.