Nutzungsvertrag für Minderjährige

Bitte beachte…

Der Nutzungsvertrag für Minderjährige muss von einem erziehungsberechtigten Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein!
Dies gilt auch für Wohngruppen, Jugendhilfeeinrichtungen, Heime, Gast- und Pflegeeltern usw. Wird der Nutzungsvertrag nicht vor Ort unterschrieben, muss zum Unterschriftenabgleich ein Foto des Personalausweises des unterzeichnenden Elternteils vorgezeigt werden.