Regeln für Kinder und Jugendliche

Wenn Du uns mit Minderjährigen besuchst oder selbst minderjährig bist, findest Du hier alle Infos,
damit Dein Besuch reibungslos funktioniert.

Alle Kinder unter 14 Jahren
Beim Aufenthalt in der Boulderhalle benötigen alle Kinder unter 14 Jahren eine 1:1-Betreuung durch eine erziehungsberechtigte Person (Eltern oder Vormund), egal ob die Kinder bouldern oder nur zusehen. Die Aufsichtsperson muss das Kind aus Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der Boulderhalle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kund:innen (z. B. durch Rennen und Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Fall, dass die erwachsene Aufsichtssperson immer in Griffweite bei dem Kind ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Boulderhalle bis zu deren Verlassen. Im Bistro und den Toilettenanlagen gilt keine 1:1-Betreuung, jedoch dürfen Kinder sich dort nie ohne erwachsene Aufsichtsperson aufhalten. Die Aufsichtspflicht kann auf Dritte übertragen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind NICHT möglich (auch nicht, wenn immer nur ein Kind klettert und das andere auf der Bank sitzt).

Kinder unter 3
Diese dürfen bei uns nicht bouldern und die Absprungmatten nirgendwo in der Boulderhalle betreten. Sie müssen 1:1 betreut sein.

Kinder von 3 bis 5Jahren
Diese dürfen bei uns nur in der Low Gravity Area bouldern und die Absprungmatten im Rest der Boulderhalle nicht betreten. Sie müssen 1:1 betreut sein.

Kinder von 6 bis 13 Jahren
Diese dürfen in der gesamten Boulderhalle bouldern. Sie müssen 1:1 betreut sein.

Jugendliche ab 14 Jahren
Diese dürfen allein bei uns bouldern und sich ohne Aufsicht in der Boulderhalle und im Bistro aufhalten, wenn sie den ausgefüllten Nutzungsvertrag für Minderjährige unterschrieben von ihren Erziehungsberechtigten vorlegen können.

Wichtiger Hinweis: Der Nutzungsvertrag für Minderjährige muss von einem erziehungsberechtigten Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein! Dies gilt auch für Wohngruppen, Jugendhilfeeinrichtungen, Heime, Gast- und Pflegeeltern usw.